Teilflächennutzungsplan Windenergie

Steuerung möglicher Windenergieanlagen in Weinheim

Aufgrund der seit 2012 geänderten Gesetzeslage wird auch in Weinheim an der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen gearbeitet. Sowohl die Änderungen im Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg, als auch die Festsetzungen im neuen Regionalplan, erfordern eine aktive Auseinandersetzung jeder Kommune oder jedes Planungsverbandes mit diesem Thema.

Warum muss man für Windenergieanlagen überhaupt einen Plan machen?

  • Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer Privilegierung im Baugesetzbuch im gesamten Außenbereich (also außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereichs) grundsätzlich zulässig.
  • Aus diesem Grund besteht ohne weiteres Zutun der Gemeinde bereits ein grundsätzliches Baurecht für derartige Anlagen.
  • Natürlich müssen gewisse Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.
  • Will man nun verhindern, dass im gesamten Gemarkungsgebiet überall verstreut solche Windenergieanlagen entstehen, muss man diese an einzelnen Bereichen konzentrieren, um den Rest freizuhalten.

Wer kann Standorte für Windenergieanlagen planen?

  • Bisher wurden durch die Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan die möglichen Flächen für Windenergieanlagen vorgegeben.
  • Der Rest (unter anderem das gesamte Stadtgebiet von Weinheim) war für die Errichtung von Windenergieanlagen tabu (Ausschlussgebiet).
  • Aufgrund der Änderungen des Landesplanungsgesetzes und des neuen einheitlichen Regionalplans dürfen die Regionalverbände künftig jedoch keine Ausschlussgebiete mehr festlegen.
  • Eine abschließende Steuerung von Windenergieanlagen ist daher künftig nur noch durch die Kommunen möglich.

Was ist, wenn eine Kommune nicht plant?

  • Wenn eine Kommune keine eigene Steuerung betreibt, richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet allein nach § 35 BauGB und ist im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.
  • Grundsätzlich gilt: Windräder sind bei Einhaltung der gesetzlichen Abstände im Außenbereich überall zulässig.
  • Die Gemeinde hat demnach, wenn sie auf eine aktive Steuerung verzichtet, keine Möglichkeit, einen rechtlich möglichen aber städtebaulich unerwünschten Standort zu verhindern.

Was macht Weinheim?

  • Vor dem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim am 25.04.2012 beschlossen, die Steuerung der Windenergieanlagen aktiv in die Hand zu nehmen und über einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zu regeln.
  • Mit diesem Instrument sollen Flächen ausgewiesen werden, in denen Windenergieanlagen möglich sind.
  • Im Gegenzug wird erreicht, dass solche Anlagen außerhalb dieser Konzentrationszonen dann grundsätzlich ausgeschlossen sind .
  • Die Auswahl der Flächen erfolgt nach den geltenden Vorschriften und der entsprechenden Rechtsprechung.
  • Die Öffentlichkeit soll transparent und weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in das Verfahren einbezogen werden.
  • So sollen die Konzentrationszonen von einer Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden.
  • Der sachliche Teilflächennutzungsplan soll rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes und dem damit verbundenen Wegfall der regionalplanerischen Steuerung rechtskräftig werden.

Verfahrensschritte

Abgeschlossene Verfahrensschritte:

  • Erarbeitung eines gesamträumigen Standortgutachtens
  • Qualifizierung durch Vertreter der Umweltbelange
  • Aufstellungsbeschluss durch Ausschuss für Technik und Umwelt
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • Erweiterte Bürgerbeteiligung
    • Informationsveranstaltung
    • Bürgerwerkstatt
  • Auswertung der frühzeitigen Beteiligung

Noch ausstehende Verfahrensschritte:

  • Zwischenbericht
  • Offenlage
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • Abschließende Beschlussfassung

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Ansprechpartner

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Tel.: 06201 / 82 - 365
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