Anmeldung

Personen, die weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, melden den Wohnsitz bei der Ausländerabteilung an. Zur Anmeldung des Wohnsitzes müssen der Reisepass und Aufenthaltstitel von allen anzumeldenden Personen sowie die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen.

Anschrift

Stadt Weinheim
Bürger- und Ordnungsamt
Ausländerabteilung
Dürrestraße 2
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 227
Fax: 06201 / 82 - 508
e-mail

Hier finden Sie uns:
Weinheim Galerie
3. Obergeschoss
Zimmer 308

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr