Volksabstimmung am 27. November 2011
Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S21-Kündigungsgesetzes in Baden-Württemberg
Die Volksabstimmung über einen Ausstieg aus dem Bahnprojekt Stuttgart-21 wird am 27. November 2011 stattfinden. Da bei dieser Volksabstimmung über den Finanzierungsanteil des Landes abgestimmt werden soll, findet sie in ganz Baden-Württemberg statt.
Prinzipiell läuft die Volksabstimmung in Weinheim ab wie eine Parlamentswahl, d.h. es wird in 50 Abstimmungslokalen abgestimmt und Briefabstimmung ist möglich.
Häufige Fragen zur Volksabstimmung 2011
Abstimmungsbenachrichtigung
Alle Stimmberechtigten erhalten bis zum 06. November 2011 eine Benachrichtigung, dass sie in das Verzeichnis der Stimmberechtigten eingetragen wurden. Eine Kopie des Gesetzestextes liegt anbei.
Briefabstimmung
Wer verhindert ist, das Stimmrecht am Abstimmungstag im angegebenen Abstimmungsraum auszuüben, kann in einem beliebigen Wahllokal Baden-Württembergs am Abstimmungstag abstimmen.
Informationen für die Stimmgabe für Menschen mit Behinderung (12 KB)
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Weinheim
- Gruppenauskünfte (11 KB)
- Auslegung des Stimmberechtigtenverzeichnisses (17 KB)
- Beantragung von Stimmscheinen über das Internet (11 KB)
Weitere Informationen zur Volksabstimmung
Informationen der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung am 27. November 2011
(Informationsbroschüre) (459 KB)
Umfassender Überblick über die Hintergründe der Volksabstimmung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg:
http://www.lpb-bw.de/volksabstimmung_stuttgart21.html
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