Aktuelle Verkehrsinformationen
Behinderung durch Baustellen im Stadtgebiet
Autobahnkreuz Weinheim:
Im Laufe des Jahres 2026 wird seitens der Autobahn GmbH der westliche Teil des Autobahnkreuzes Weinheim saniert.
Ab 30.03.2026 werden Vorarbeiten durchgeführt, im Zuge derer es zum kurzzeitigen Einzug einzelner Fahrstreifen in der Fahrtrichtung Karlsruhe kommen wird.
Der aktuelle Stand der Arbeiten kann auf der Webseite der Autobahn GmbH abgerufen werden.
Großsachsener Straße:
Wegen einer Straßen- und Kanalsanierung ist in der Großsachsener Straße zwischen Bildstockweg und Götzstraße ab März 2025 bis voraussichtlich September 2026 mit Verkehrsbeschränkungen zu rechnen.
Vom 30.03. bis 12.04.2026 wird die Großsachsener Straße sowie der Bildstockweg im Einmündungsbereich zur Großsachsener Straße voll gesperrt. Die großräumige Umleitung wird über Hirschberg-Großsachsen, Weinheim-Kernstadt sowie Gorxheimertal und umgekehrt eingerichtet. Anlieger der Götzstraße können Ihre Anwesen über die Straße "Im Eichels" anfahren.
Wegen der Sperrung kann die Buslinie 682 nicht den gewohnten Linienweg nutzen. Informationen zum geänderten Busverkehr erhalten sie hier.
Bergstraße:
Wegen Kanalbauarbeiten wird die Bergstraße (B3) in Höhe der Hausnummer 107/Friedrichschule vom 30.03. bis voraussichtlich 12.03.2026 voll gesperrt.
Holzweg:
Wegen eines Mobilkrans wird der Holzweg in Höhe der Hausnummer 5 vom am 01.04.2026, zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Weinheimer Straße, Wintergasse und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke ist nicht für LKW geeignet.
Haydnstraße:
Wegen eines Autokrans wird die Haydnstraße in Höhe der Hausnummer 12 am 31.03.2026 zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr voll gesperrt.
Kriemhildstraße/Hagenweg:
Wegen der Erneuerung des Kanals werden die Kriemhildstraße (zwischen Langassenweg und Hagenweg) sowie der Hagenweg (östlich der Kriemhildstraße) vom 18.08. bis voraussichtlich 10.04.2025 abschnittsweise voll gesperrt.
Blitzreport
Derzeit sind keine konkreten Aussagen zu speziellen Überwachungsstandorten möglich. Bitte halten Sie sich -nicht nur im Gemarkungsgebiet der Stadt Weinheim- immer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Neben einer dadurch erhöhten Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, danken Ihnen dies insbesondere auch die angrenzenden Bewohner, aufgrund einer somit geringeren Lärmbelastung. Auch Sie sind gewiss froh, wenn Sie zu Hause Ruhe vor Autolärm und dergleichen haben.
Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.