Bebauungsplan Nr. 1/01-16 für den Bereich "Ehemalige Zulassungsstelle/Wormser Straße"


Der Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 13.09.2017 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/01-16 für den Bereich "Ehemalige Zulassungsstelle/ Wormser Straße" zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 3.980 m² und umfasst die Grundstücke der ehemaligen Zulassungsstelle, der Kolpingstraße 2 und des hinter der Kolpingstraße 2 liegenden Rasengrundstücks. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Ehemalige Zulassungsstelle/ Wormser Straße" verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzung zu schaffen.

Verfahrensstand

In der Zeit vom 26.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017 fand die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.

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