Bebauungsplan Nr. 1/02-16 für den Bereich "Viernheimer Straße/Fichtestraße"

Übersichtsplan Viernheimer Straße Fichtestraße

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 18.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-16 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Viernheimer Straße/Fichtestraße" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch die Wohnbebauung an der Körner- sowie der Blücherstraße im Süden (wobei die Grundstücke Blücherstraße 22, 24, 26 und 28 in das Plangebiet mit einbezogen sind), im Westen durch die Grundstücksflächen der Kindertagesstätte Pusteblume (Fichtestraße 16) sowie des Bauhofs, im Norden durch die vorhandene Bebauung südlich der Viernheimer Straße bzw. im Bereich, der über die Viernheimer Straße hinaus geht durch die Weschnitz sowie im Osten durch das Grundstück Viernheimer Straße 30 bzw. die Weststraße, wobei eine Teilfläche des Grundstücks Weststraße 25 in den Geltungsbereich einbezogen ist. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Viernheimer Straße/Fichtestraße" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel einer Entwicklung der Flächen des GRN-Betreuungszentrums (ehemaliges Kreispflegeheim) in ein gemischt genutztes, urbanes Wohnquartier mit eigener Identität.

Verfahrensstand

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde am 20.05.2020 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats gebilligt. In der Zeit vom 02.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet.

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