Bebauungsplan Nr. 1/02-17 für den Bereich "Hintere Mult"

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 05.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-17 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Hintere Mult" beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 11,36 ha und wird begrenzt durch Betriebsgrundstücke im Gewerbegebiet "Olbrichtstraße" im Norden, die stillgelegte Bahnstrecke Viernheim - Weinheim im Süden, Landwirtschaftsfläche im Westen und die Bahnstrecke Main-Neckar im Osten. Er umfasst die Flurstücke 13497, 13498, 13499, 13500, 13501, 13502, 13503, 13504, 13505, 13506, 13507, 13508, 13509, 13510, 13511, 13512, 13513, 13514, 13517, 13518, 13519, 13520, 13521, 13522, 13523, 13524, 13525, 13526, 13527, 13528, 13590, 13591, 13592, 13593, 13594, 13595, 13596, 13597, 13605, 13606, 13607, 13608, 13609, 13610, 13611, 13612 und 13613 sowie Teile der Flurstücke Nrn. 13496, 13516, 13589, 13604, 17015, 17016, 17086 in der Gemarkung Weinheim. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Hintere Mult" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, ein Gewerbegebiet mit ca. 9,3 ha zu entwickeln. Hierdurch sollen die große Flächennachfrage der ortsansässigen Unternehmen mit Erweiterungsbedarf bedient und gewerbliche Um- und Neuansiedlungen in unterschiedlichen Größenordnungen ermöglicht werden.

Verfahrensstand

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/02-17 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Hintere Mult“ wurde am 18.04.2018 vom Gemeinderat der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 15.05.2018 bis einschließlich 19.06.2018 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die Öffentlichkeit erhält nochmals vom 03.07.2018 bis einschließlich 03.08.2018 die Möglichkeit, die inhaltlich identischen Planunterlagen einzusehen und hierzu noch Stellung zu beziehen. Die bereits während des Zeitraums vom 15.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 eingereichten Stellungnahmen besitzen selbstverständlich weiterhin Gültigkeit und werden in die Abwägung eingestellt.

Die bisher eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden derzeit bereits ausgewertet.

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