Bebauungsplan Nr. 1/03-15 für den Bereich "Nahversorgungszentrum Nordstadt"

Der Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 15.04.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1/03-15 für den Bereich "Nahversorgungszentrum Nordstadt" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 14.190 m² und umfasst das Grundstück des Edeka- und Aldi-Marktes, sowie das der Firma Prier.

Ziel ist dabei die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Sicherung des Nahversorgungsstandortes und den Schutz weiterer Einzelhandelszentren in Weinheim.

Verfahrensstand

Der zweite Entwurf des Bebauungsplans wurde am 11.10.2017 vom Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 23.01.2018 bis einschließlich 23.02.2018 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 , 4 Abs. 2 sowie 4a Abs. 3 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen ausgewertet.

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