Bebauungsplan Nr. 1/04-06-a für den Bereich "Bergstraße/Langmaasweg, 1. Änderung "

Der Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 10.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/04-06-a mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Bergstraße/Langmaasweg, 1. Änderung" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 13,6 ha und wird begrenzt durch die B 38 im Norden, dem Langmaasweg im Süden, der Bahnstrecke Frankfurt - Heidelberg im Westen und der Bergstraße (B 3) im Osten. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/04-06-a für den Bereich "Bergstraße/Langmaasweg, 1. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die Zuordnung des Ausgleichs des durch den Weg entlang der Bahntrasse verursachten Eingriffs neu zuzuordnen.

Verfahrensstand

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde am 10.01.2018 vom Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 30.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.

Begründung (2,3 MB)

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Ansprechpartner

Herr Czaja
Tel.: 06201 / 82 - 480
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus / Schloss
Eingang D, 3. OG
Zimmer 401

Anfahrtsplan (511 KB)

Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch während der Kernarbeitszeit:

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr