Fischereischein auf Lebenszeit und Jugendfischereischein

Fischereischein auf Lebenszeit 

Erforderlich sind:

  • persönliche Vorsprache
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • ein Passfoto neueren Datums (bei Erstantrag bzw. erstem Antrag eines Fischereischeins auf Lebenszeit) 
  • amtliche Fischereiprüfung (bei Erstantrag) 
Gebühren:
  • für 1 Jahr 
  • für 5 Jahre
  • für 10 Jahre

 

  30,00 €
  62,00 €
102,00 €


Hinweise:
  • Die Bearbeitung und Ausstellung erfolgt sofort.
  • Das Fischereirecht ist Landesrecht, das die Bundesländer eigenständig regeln.
    Das bedeutet, dass für Sie die Regelungen des Landes Baden-Württemberg gelten.
    Wenn Sie in Weinheim wohnen und Ihre Fischereiprüfung außerhalb Baden-Württembergs ablegen, dürfen wir diese nicht anerkennen.
  • Die Fischereiprüfung findet in Baden-Württemberg einmal jährlich statt.
    Zur Vorbereitung der Prüfung müssen Sie einen Vorbereitungslehrgang bei einem Angelsportverein belegen.
    Info:
    Badisch Unterländer Angelsportverein
    Karlsbergpassage 2
    69469 Weinheim
    Tel: 06201 / 99 24-11

Jugendfischereischein

Erforderlich sind:

  • persönliche Vorsprache (Alter 10 - 16 Jahre) mit Erziehungsberechtigtem 
  • Kinderausweis
  • ein Passfoto neueren Datums (bei Erstantrag)
Gebühren:
  • für 1 Jahr 

 

5,50 € 

Hinweise:
  • Die Bearbeitung und Ausstellung erfolgt sofort.
  • Beim Fischen muss ein Erwachsener, der einen Fischereischein hat, anwesend sein.


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