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Fischereischein u. Jugendfischereischein
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Fischereischein auf Lebenszeit und Jugendfischereischein
Fischereischein auf Lebenszeit
Erforderlich sind:
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persönliche Vorsprache
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Personalausweis oder Reisepass
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ein Passfoto neueren Datums (bei Erstantrag bzw. erstem Antrag eines Fischereischeins auf Lebenszeit)
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amtliche Fischereiprüfung (bei Erstantrag)
Gebühren:
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30,00 € |
Hinweise:
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Die Bearbeitung und Ausstellung erfolgt sofort.
- Das Fischereirecht ist Landesrecht, das die Bundesländer eigenständig regeln.
Das bedeutet, dass für Sie die Regelungen des Landes Baden-Württemberg gelten.
Wenn Sie in Weinheim wohnen und Ihre Fischereiprüfung außerhalb Baden-Württembergs ablegen, dürfen wir diese nicht anerkennen. - Die Fischereiprüfung findet in Baden-Württemberg einmal jährlich statt.
Zur Vorbereitung der Prüfung müssen Sie einen Vorbereitungslehrgang bei einem Angelsportverein belegen.
Info:
Badisch Unterländer Angelsportverein
Karlsbergpassage 2
69469 Weinheim
Tel: 06201 / 99 24-11
Jugendfischereischein
Erforderlich sind:
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persönliche Vorsprache (Alter 10 - 16 Jahre) mit Erziehungsberechtigtem
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Kinderausweis
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ein Passfoto neueren Datums (bei Erstantrag)
Gebühren:
Hinweise:
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5,50 € |
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Die Bearbeitung und Ausstellung erfolgt sofort.
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Beim Fischen muss ein Erwachsener, der einen Fischereischein hat, anwesend sein.
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