Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Träger der Planungshoheit sind die Gemeinden.
Die Bauleitplanung hat die Aufgabe die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde zu steuern, indem sie die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereitet und leitet.
Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) Die Bauleitplanung ist zweistufig aufgebaut.
Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan. In ihm wird für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über die Bauleitplanung in der Stadt Weinheim informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.