Laufende Verfahren:
- Sanierungsgebiet „Am Hauptbahnhof“
- Sanierungsgebiet „Innenstadt“
- Sanierungsgebiet „Hildebrandsche Mühle“
Abgeschlossene VerfahrenSeit den frühen 1980er Jahren führt die Stadt Weinheim städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in der Kernstadt durch. Der Anfang wurde im Sanierungsgebiet „Südliche Altstadt“ gemacht, ca. 6,3 ha groß, 1981 bis 2002. Ziel war die erhaltende Erneuerung im zentralen Bereich um den Marktplatz und um den Hutplatz sowie im Gerberbachviertel. |
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Sanierungsgebiet „Am Hauptbahnhof“Hinsichtlich städtebaulicher Beratung und bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte direkt an den Sanierungsberater, die Der Gemeinderat und die Verwaltung streben die ökonomische Stabilisierung und städtebauliche Weiterentwicklung der Weinheimer Innenstadt an. In dem dazu im Jahr 2002 ausgearbeiteten „Entwicklungskonzept Innenstadt“, das ökonomische, verkehrliche und stadtgestalterische Belange aufeinander abstimmt, wurde auch für das Bahnhofsumfeld, das trotz seiner Randlage zur Innenstadt sehr bedeutsam für deren weitere Entwicklung ist, eine langfristige Entwicklungsperspektive formuliert (Maßnahme A 8). Um hier eine umfassende Verbesserung zu erreichen, hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim am 13.05.2009 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Am Hauptbahnhof“ beschlossen. Sie ist am 06.06.2009 erfolgt. Das ca. 10,6 ha große Sanierungsgebiet wird im Norden begrenzt von der Weschnitz bis zur Kreuzung Werderstraße/ Bergstraße, im Süden durch die Bergstraße bis zur Kreuzung Bergstraße/ Suezkanalweg. Im Westen schließt das Grundstück der Deutschen Bahn ab, von dort verläuft die Grenze des Sanierungsgebiets weiter bis zur Brücke Mannheimer Straße und anschließend in Richtung Norden über einen Teil der Viernheimer Straße bis zum Höhnerweg und weiter ostwärts entlang der Alten Weschnitz. Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Am Hauptbahnhof“ ist seit dem 01.01.2009 in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW) aufgenommen. Auch für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Gebiet ergeben sich finanzielle Vorteile. Zum einen können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, folgende Begünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden:
Zum anderen ist für einzelne umfassende Objektsanierungen auch eine direkte Bezuschussung möglich. Dabei möchte die Stadt Weinheim vor allem eine energetische Sanierung der Gebäude erreichen. Förderfähig sind beispielsweise die Verbesserung der Wärmedämmung an Dach und Fassade sowie der Einbau von neuen Fenstern und zentralen Heizungsanlagen.
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Sanierungsgebiet „Innenstadt“Hinsichtlich städtebaulicher Beratung und bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte direkt an den Sanierungsberater, die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) in Heidelberg. Der Gemeinderat und die Verwaltung streben die ökonomische Stabilisierung und städtebauliche Weiterentwicklung der Weinheimer Innenstadt an. Das dazu im Jahr 2002 ausgearbeitete Entwicklungskonzept stellt städtebauliche Missstände fest, durch die dieses Gebiet in der Erfüllung seiner Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist. Um eine umfassende Verbesserung zu erreichen, hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim am 15.10.2003 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ beschlossen. Sie ist am 05.11.2003 erfolgt. Die Sanierung „Innenstadt“ ist seit dem 01.01.2004 in das gemeinsame Sanierungs- und Entwicklungsprogramm des Bundes und der Länder (SEP) aufgenommen. Das Sanierungsgebiet umfaßt das Gebiet zwischen Lindenstraße im Norden und Amtsgasse im Süden, zwischen Grundelbachstraße, einschließlich Lindenplatz und Neuem Burgenviertel, im Osten und Institutstraße im Westen. Auch das Rathaus/Schloss ist einbezogen. Das Sanierungsgebiet ist ca. 14,4 ha groß. Die Fördermittel sollen vor allem bei den bekannten großen Projekten aus dem Entwicklungskonzept Innenstadt eingesetzt werden: Neues Burgenviertel, Dürreplatz Carree, Parkplatz Rote Turmstraße, Dürreplatz, Amtshausplatz. Nicht zuletzt steht auch die Umgestaltung der Fußgängerzone auf dem Programm. Für die privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Gebiet ergeben sich finanzielle Vorteile. Hier können die Steuerbegünstigungen gemäß §§ 7h und 10f des Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen werden. Für einzelne umfassende Objektsanierungen ist auch eine direkte Bezuschussung möglich. Dabei will die Stadt Weinheim vor allem gestalterische Verbesserungen der Straßenfassaden erreichen. Grundsätzliche Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass vor dem Beginn von Bauarbeiten eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Weinheim abgeschlossen worden ist und unterschrieben beim Bauherrn vorliegt. Bereits begonnene oder gar fertiggestellte Maßnahmen können nicht gefördert werden. Es kann ein Zuschuss von 25 % der berücksichtigungsfähigen Baukosten gewährt werden. Dies sind die in der Kostenschätzung dargestellten Kosten der Maßnahmen abzüglich pauschaler 10 % für unterlassene Instandsetzung. Die städtischen Förderrichtlinien sehen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 20.000 € vor. Bei gewerblich genutzten Gebäuden kann der Zuschuss auf maximal 30.000 € erhöht werden, wenn sich der Eigentümer/ die Eigentümerin verpflichtet, über einen Zeitraum von 10 Jahren eine bestimmte Mietobergrenze einzuhalten. |
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Sanierungsgebiet „Hildebrandsche Mühle“Hinsichtlich städtebaulicher Beratung und bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte direkt an den Sanierungsberater, die Der Bereich der "Hildebrandschen Mühle" wurde bis ca. 1982 als Mühle sowie Grieß- und Graupenfabrik und zuletzt als Sägemühle und Getreidelager genutzt. Seither liegen große Teile der überwiegend baufälligen Gebäude brach und werden nur noch teilweise als Wohnraum genutzt. Teile der Gebäude stehen unter Denkmalschutz. In der Vorbereitenden Untersuchung wurde festgestellt, dass gravierende städtebauliche Mängel und Misstände im Gebiet vorliegen. Gemeinderat der Stadt Weinheim hat daher in seiner Sitzung am 21.10.2009 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Hildebrandsche Mühle" beschlossen. Der Gemeinderat und die Verwaltung streben an, für die zu erhaltende Bausubstanz verträgliche Nutzungskonzeptionen unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnnutzung, der städtebaulichen Gesamtsituation und der Erschließungsproblematik zu entwickeln. Der Aufgrund des derzeitigen Verfahrens- und Entwicklungsstandes werden die konkreten Sanierungsziele im laufenden Verfahren unter Abwägung aller Belange präzisiert. Das Sanierungsgebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 8.908 m² und umfasst die Grundstücke 19/14, 847 und 859 der Gemarkung Weinheim.
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