Die Bürgerinnen und Bürger erfahren hautnah, im Positiven wie im Negativen, die Auswirkungen der Politik. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Entscheidung auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindeebene getroffen wird.

An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen zu den von Ihnen gewählten Gremien und politischen Vertreterinnen und Vertretern, ihre Aufgaben und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme.

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats, Chef der Stadtverwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Er wird alle acht Jahre gewählt.

Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Oberbürgermeister geleitete Stadtverwaltung handelt. Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderates und seiner Mitglieder sind in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg geregelt.

Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters sieht die Hauptsatzung einen hauptamtlichen Beigeordneten vor, der vom Gemeinderat auf acht Jahre gewählt wird. Der Erste Bürgermeister ist ständiger allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

In den Ortschaften Hohensachsen, Lützelsachsen, Oberflockenbach, Rippenweier, Ritschweier und Sulzbach wurde nach deren Eingemeindung die Ortschaftsverfassung eingeführt.

Die Weinheimer Bürgerinnen und Bürger werden im Kreistag, Landtag und Bundestag von den im jeweiligen Wahlkreis gewählten Abgeordneten vertreten.