25.06.2010 Widerspruch gegen „Google Street View“ möglich


Niemand muss akzeptieren, dass sein Haus, sein Garten, sein Auto oder sogar er selbst beim Internetdienst „Google Street View“ zu erkennen ist. Ein Widerspruch ist jederzeit und für jedermann möglich und wird von Datenschützern sogar empfohlen. Darauf hat jetzt die Weinheimer Stadtverwaltung hingewiesen und beruft sich dabei auf klare Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg.

Auf der Google-Internet-Seite ist zu sehen, dass der Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2010 zu den Zielen der Aufnahme-Fahrzeuge gehört. Eine Befahrung in den nächsten Tagen ist möglich, im Stadtteil Hohensachsen wurde ein Kamera-Fahrzeug von „Google Street View“ am Dienstag gesehen. Der Gemeindetag hat die Kommunen auch nochmal darauf hingewiesen, dass sie selbst keine rechtliche Handhabe gegen die Aufnahmen haben. Das geltende Recht biete keine Grundlage für ein solches Verbot. Allerdings habe jeder Einzelne das Recht und die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst benutzten und bewohnten Gebäuden oder Grundstücken zu widersprechen. Bei einem Widerspruch sei es wichtig, die Gebäude und Grundstücke möglichst konkret zu benennen. Deshalb verweist die Stadt auch auf das Formblatt eines Widerspruchs, das sie hier zur Verfügung stellt (s. Link).

Widersprüche können per Mail an streetview-deutschland@google.com gerichtet werden oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Laut Gemeindetag hat Google zugesagt, alle per Mail oder Brief eingehenden Widersprüche zu beachten und umzusetzen.