Bebauungsplan Nr. 4/02-15 "Sporthalle Oberflockenbach"

Übersichtsplan Bebauungsplan 4/02-15


Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 01.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/02-15 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Sporthalle Oberflockenbach" beschlossen.

Das Plangebiet (Teilgebiet 1 des Bebauungsplans) hat eine Größe von ca. 0,56 ha und wird begrenzt durch die Grenze des Flurstücks Nr. 85 (landwirtschaftlich genutzte Flächen) im Norden, die Grenzen der Flurstücke Nrn. 90/38 und 85 (Wald) im Westen, die Grenzen der Flurstücke Nrn. 90/25 und 90/26 (Wald) bzw. die Grenze des Flurstücks Nr. 226 (landwirtschaftlich genutzte Flächen) im Süden sowie durch den östlichen Teil des Flurstücks Nr. 90/4 bzw. die Grenze des Flurstücks 90/54 (Götzstraße) im Osten. Zum Geltungsbereich des Bebauungsplans gehören weiterhin zwei externe Ausgleichsflächen im Bereich "Ameisenböhl" in Oberflockenbach (Teilgebiet 2) und im Norden des Stadtgebiets, südwestlich der Ortslage Sulzbachs (Teilgebiet 3). Er umfasst das Flurstück Nr. 15022 in der Gemarkung Weinheim sowie Teile der Flurstücke Nrn. 90/4, 90/25, 90/26 und 463/1 in der Gemarkung Oberflockenbach sowie Teile des Flurstücks Nr. 224 in der Gemarkung Rippenweier. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Sporthalle Oberflockenbach" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, Bauplanungsrecht für den Bau einer Sporthalle am Standort des TVO-Geländes in Oberflockenbach zu schaffen.

Verfahrensstand

In der Zeit vom 12.04.2016 bis einschließlich 13.05.2016 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit ruht das Planverfahren bis auf Weiteres.