Briefabstimmung für die Volksabstimmung am 27. November 2011
Ab wann werden Briefabstimmungsunterlagen versandt?
Der Briefabstimmungsunterlagenversand beginnt, nach § 7 der Landesstimmordnung, ab dem 7. November 2011.
Wie und ab wann kann die Abstimmung per Brief beantragt werden?
1.) Per Post
Alle Stimmberechtigten erhalten bis zum 06. November 2011 eine Benachrichtigung, dass sie in das Verzeichnis der Stimmberechtigten eingetragen wurden. Auf dieser Benachrichtigung ist ein Briefabstimmungsantrag bereits vorgedruckt. Sollten Sie am 27. November verhindert sein persönlich abzustimmen, vervollständigen Sie einfach diesen Antrag, unterschreiben und frankieren ihn und senden ihn uns zu.
2.) Per Internet
Briefabstimmungsunterlagen können auch mit dem Online-Antrag beantragt werden. Dazu ist unter anderem die Angabe der persönlichen Stimmbezirks- und Stimmberechtigtennummer notwendig, die auf der Stimmbenachrichtigung aufgedruckt ist.
3.) Direkt vor Ort
Das Briefwahlbüro hat ab 7. November von
geöffnet.Sie finden es im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang E, Zimmer 12.
Letzter Termin für den Antrag auf Briefabstimmung für die Volksabstimmung ist Freitag, 25. November 2011, 18.00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Abstimmungstag 15.00 Uhr. Das Briefabstimmungsbüro der Stadt Weinheim ist am Freitag, 25. November 2011, bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wer glaubhaft macht, die beantragten und vom Briefabstimmungsbüro ausgestellten Briefabstimmungsunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 26. November 2011, 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt (s. Ansprechpartner/innen) beantragen.
Rücksendung der Briefabstimmungsunterlagen
Der Abstimmungsbrief mit dem eingelegten Stimmzettelumschlag und dem Stimmschein sollte so schnell wie möglich zurückgeschickt werden. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Abstimmungsbrief spätestens bis zum Abstimmungstag (Sonntag, 27. November 2011) um 18.00 Uhr bei der Stelle eingeht, die in der Anschrift des Abstimmungsbriefumschlags angegeben ist! Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Abstimmungsbrief spätestens drei Werktage vor der Abstimmung, also am Donnerstag, 24. November 2011, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Abstimmungsbrief ist nur dann freizumachen, wenn eine besondere Beförderungsform, zum Beispiel Eilzustellung oder Einschreiben oder die Beförderung durch ein anderes Postunternehmen, gewünscht wird.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Abstimmungsbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamts eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Für den Abstimmungsbrief muss das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden. Falls ein Stimmberechtigter Bedenken hat, den Abstimmungsbrief wegen seiner Kennzeichnung und der hellroten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, kann er den Abstimmungsbrief in einen neutralen Briefumschlag stecken und diesen bei der Post abgeben.
Abstimmungsbriefe können am Abstimmungssonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim (s. Ansprechpartnerinnen) abgegeben oder im Briefkasten am Rathaus/Schloss eingesteckt werden. Abstimmungsbriefe, die am Abstimmungstag nach 18.00 Uhr eingehen, gelten als nicht rechtzeitig eingegangen und bleiben unberücksichtigt.
Wichtig: Auch bei einem frühzeitigen Antrag kann der Versand der Unterlagen erst ab dem 7. November 2011 erfolgen