Integrationskurs
Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland liegt im öffentlichen Interesse. Der Erwerb von Sprachkenntnissen ist die Grundlage für eine gelingende Integration. Daher kann je nach Zweck des Aufenthaltes mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels auch eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verbunden sein. Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Integrationskurse werden von Kursträgern im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Eine Liste der zugelassenen Kursträger ist auf der Internet-Seite des Bundesamtes www.bamf.de unter der Rubrik Willkommen in Deutschland veröffentlicht.