Bebauungsplan Nr. 1/02-18 für den Bereich "Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd"

Übersichtskarte Bebauungsplan Bereich Lebensmittelmarkt an der B3 Sulzbach Süd

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 22.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-18 für den Bereich “Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,7 ha und wird im Wesentlichen begrenzt durch die südliche Bebauung des Ortsteils Sulzbach im Norden, durch die Nördliche Bergstraße (B 3) im Osten, durch den Übergang in die Landwirtschaftsflächen im Süden, sowie durch das Gebiet Dornäcker im Westen. Er umfasst die Flurstücke Nrn. 15318/1 und 15319/1 sowie Teile der Flurstücke Nrn. 1209, 15316, 15317, 15318, 15319, 15320 und 15367 in der Gemarkung Weinheim. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes zu schaffen.

Verfahrensstand

In der Zeit vom 26.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Bedenken und Anregungen ausgewertet.

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