Bebauungsplan Nr. 1/03-16a für den Bereich "Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße, 1. Änderung"

Geltungsbereich BPlan Allmendaecker suedlich Liegnitzer Straße, 1. Aenderung

Der Aussschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 14.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/03-16a für den Bereich „Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße, 1. Änderung“ beschlossen.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Wesentlichen begrenzt durch die Bebauung südlich der Liegnitzer Straße (im Norden), die Grenze zum Sportpark (im Osten), die Bahntrasse (im Süden) und die Theodor-Heuss-Straße (im Westen). Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Mit der Aufstellung  des Bebauungsplans für den Bereich "Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße, 1. Änderung" verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, unter Beibehaltung der ursprünglichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1/03-16 die aufgrund technischer Notwendigkeiten aus der Herstellung der Erschließungsstraßen entstandenen Höhendifferenzen zum ursprünglich angenommenen Geländeniveau durch eine Anpassung der festgesetzten Trauf- und Gebäudehöhen auszugleichen.

Verfahrensstand

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1/03-16a für den Bereich "Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße, 1. Änderung" beschlossen. In der Zeit vom 07.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet.

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