Aufhebungsverfahren zur „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung“

Übersichtskarte Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Satzung zur Erhaltung schützenswerter Bauten, zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und der Grundstücksfreiflächen in der Weinheimer Innenstadt (Erhaltungs- und Gestaltungssatzung) beschlossen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 72,82 ha und wird begrenzt im Norden durch die Weschnitz, im Osten in weiten Teilen durch die Grundelbachstraße bzw. den Grundelbachstraßentunnel, wobei auch die Bebauung am Mühlweg und die Bebauung des Wachenbergs innerhalb des Geltungsbereichs liegen, im Süden durch den Schlosspark bzw. die angrenzenden unbebauten Bereiche, die Rote-Turm-Straße, die Albert-Ludwig-Grimm-Straße und die Kopernikusstraße sowie im Westen durch die Bergstraße (B 3). Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
 
Um die Satzungsinhalte der sich in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzung sowie Erhaltungssatzungen umsetzen zu können, soll die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1994 aufgehoben werden.

Verfahrensstand

Der Entwurf der Begründung zum Verfahren zur Aufhebung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung wurde am 08.12.2021 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022 findet die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung statt.

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