Erhaltungssatzung „Gründerzeitviertel“
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Gründerzeitviertel“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 3,15 ha und wird begrenzt im Norden durch die Sophien- bzw. die Luisenstraße, im Osten durch die Schulstraße, im Süden durch die Moltkestraße sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung an der Elisabethstraße. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Gründerzeitviertel“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.