Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 1,30 ha und umfasst die Bebauung auf beiden Seiten der Hauptstraße zwischen Weinheim Galerie und Windeckgässchen sowie auf der östlichen Seite der Hauptstraße zwischen Windeckgässchen und Grabengasse. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.