Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“

Übersichtskarte Erhaltungssatzung Steinwegviertel Süd

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 1,30 ha und umfasst die Bebauung auf beiden Seiten der Hauptstraße zwischen Weinheim Galerie und Windeckgässchen sowie auf der östlichen Seite der Hauptstraße zwischen Windeckgässchen und Grabengasse. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
 
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.

Verfahrensstand

Der Entwurf der Erhaltungssatzung wurde am 08.12.2021 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022 findet die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Aufstellungsverfahren der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Süd“ statt.

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

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Tel.: 06201 / 82 - 480
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