Behördenwegweiser

Grundbucheinsichtstelle

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtstellen haben gegenüber den Grundbuchämtern eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Auszug erteilt werden.

Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger. Diese Einsicht kann bei der Grundbucheinsichtstelle der Stadt Weinheim nach Terminvereinbarung (06201 / 82 - 280) erfolgen.

Für die Führung des Grundbuchs, also insbesondere für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie:

  • Eigentumsumschreibungen 
  • Grundschulden 
  • Hypotheken 
  • Grunddienstbarkeiten 
  • Vormerkungen

ist das Grundbuchamt Mannheim zuständig.

Im württembergischen Landesteil sind die Grundbuchämter bei den Notariaten angesiedelt. Gleiches gilt im badischen Landesteil für die größeren Städte, in den kleineren Gemeinden sind die Grundbuchämter dagegen den Gemeindeverwaltungen angegliedert.

Im Zuge der Grundbuchamtsreform werden die Grundbuchämter bis zum Jahr 2018 sukzessive in die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten eingegliedert.



 

 

 

Hausanschrift

Obertorstraße 9
69469 Weinheim (Bergstraße)
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Anfahrtsbeschreibung

Kontakt

Telefon 0620182280
Fax 06201 82507
Internet Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr