Grundbucheinsichtstelle
Beschreibung
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtstellen haben gegenüber den Grundbuchämtern eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Auszug erteilt werden.
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger. Diese Einsicht kann bei der Grundbucheinsichtstelle der Stadt Weinheim nach Terminvereinbarung (06201 / 82 - 280) erfolgen.
Für die Führung des Grundbuchs, also insbesondere für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
ist das Grundbuchamt Mannheim zuständig.
Im württembergischen Landesteil sind die Grundbuchämter bei den Notariaten angesiedelt. Gleiches gilt im badischen Landesteil für die größeren Städte, in den kleineren Gemeinden sind die Grundbuchämter dagegen den Gemeindeverwaltungen angegliedert.
Im Zuge der Grundbuchamtsreform werden die Grundbuchämter bis zum Jahr 2018 sukzessive in die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten eingegliedert.