Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Werbeverkaufsfahrten

Haben Sie schon einmal ein Angebot für eine eintägige Ausflugsfahrt zu einem auffällig günstigen Preis erhalten?

Viele Anbieter werben auf diese Weise für "Kaffeefahrten", die sie zusammen mit einer Verkaufsveranstaltung anbieten.
Häufig sind diese Reiseangebote mit dem Versprechen verbunden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Geschenk erhalten.

In solchen Fällen gilt in aller Regel: Sie haben ein Recht auf alle Leistungen, die Sie bezahlt haben.
Sollte Ihnen ein Geschenk versprochen worden sein, können Sie dieses auch einfordern.
Wenn beispielsweise Eintrittspreise und Essen inbegriffen waren, darf der Veranstalter nicht nochmals dafür vor Ort Geld einsammeln.
Darüber hinaus sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei der Verkaufsveranstaltung anwesend zu sein.

Wenn Sie aber daran teilnehmen und eines der Produkte gekauft haben, haben Sie in der Regel das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie die gekaufte Ware erhalten haben und der Veranstalter Sie nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.
Besondere Rechte haben Sie, wenn Sie nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Dann gilt das Widerrufsrecht ein Jahr länger als sonst üblich (ein Jahr und 14 Tage ab Erhalt der Ware).
Sie können einen Kauf beispielsweise nicht widerrufen, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat und Sie diese sofort bezahlt und erhalten haben.

Bestimmte Warengruppen bzw. Dienstleistungen unterfallen einem Verkaufsverbot, dürfen also gar nicht im Rahmen der Fahrt angeboten werden. Dies betrifft u.a. Finanzdienstleistungen (z. B. Versicherungen oder Bausparverträge).

Auch bei Werbeverkaufsfahrten ins Ausland stehen Ihnen bestimmte Rechte zu.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

24.10.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr