Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel werden erteilt als befristet gültige Aufenthaltserlaubnis oder unbefristet gültige Niederlassungserlaubnis. Aufenthaltserlaubnisse können zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden, so beispielsweise im Rahmen des Familiennachzuges, zu Erwerbszwecken oder zum Studium. Daneben gibt es noch die Blaue-Karte-EU und die ICT-Karte, die in erster Linie an gut qualifizierte Arbeitnehmer mit akademischer Ausbildung erteilt werden können. Die Erteilung von Aufenthaltstiteln setzt grundsätzlich voraus, dass der Lebensunterhalt im Bundesgebiet gesichert ist, ein gültiger Reisepass vorliegt, keine Straftaten begangen wurden und auch sonst keine Bedenken gegen den Aufenthalt bestehen. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist zusätzlich ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland erforderlich.

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