Verpflichtungserklärung
Zur Einladung von Besuchern aus dem Ausland ist in vielen Fällen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich. Mit dieser Erklärung wird die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Besuchers entstehenden Kosten zugesagt. Hierbei handelt es sich u.a. um die Aufwendungen für den Lebensunterhalt, die Krankenversicherung, die Versorgung mit Wohnraum und die Kosten der Ausreise. Für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr von 29,- € erhoben.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Besucher bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung eigenes Einkommen oder Vermögen nachweisen kann, das zur Finanzierung des Aufenthaltes in Deutschland ausreichend ist.