14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Sporthalle Oberflockenbach"


Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 01.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/02-15 für den Bereich "Sporthalle Oberflockenbach" und die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Sporthalle Oberflockenbach" beschlossen. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 4/02-15 für den Bereich "Sporthalle Oberflockenbach" entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die Darstellung der Nutzung für den Bereich des heutigen Sportplatzes in Oberflockenbach an die geänderten Nutzungsabsichten und somit städtebaulichen Entwicklungszielen anzupassen. Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" soll als Fläche für den Gemeinbedarf - Sportlichen Zwecken dienende Anlage / Einrichtung dargestellt werden.

Der räumliche Umgriff der Änderung umfasst das Sportplatzgelände in Oberflockenbach (Flurstück Nr. 90/4) mit einer Fläche von rund 0,65 ha.

Verfahrensstand

In der Zeit vom 12.04.2016 bis einschließlich 13.05.2016 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Flächennutzungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit ruht das Planverfahren bis auf Weiteres.

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