Bebauungsplan Nr. 1/01-17 für den Bereich "Betentalstraße Ost"

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 12.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/01-17 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Betentalstraße Ost" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,94 ha und liegt am östlichen Ende der Betentalstraße. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Betentalstraße und eine Häuserreihe bzw. eine Wald- und Wiesenfläche im Norden, die Wohnbebauung der Zimmerbachstraße im Süden/Südosten, die Wohnbebauung „An der Steinbüchse“ im Westen/Südwesten und durch eine Stützmauer und dahinterliegend Wald- und Wiesenfläche im Osten. Es umfasst die Flurstücke Nrn. 1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 1/6, 1/7, 1/8 und 1/9 und 17501 sowie Teile der Flurstücke Nrn. 2465, 2466 und 2468 in der Gemarkung Weinheim. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Betentalstraße Ost" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim insbesondere die Ziele, die planungsrechtliche Grundlage für einen Wendehammer am östlichen Ende der Betentalstraße zu begründen, den bestehenden Wendehammer einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und eine an die topographische Situation angepasste Bebauung innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen.

Verfahrensstand

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde am 02.05.2018 vom Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 15.05.2018 bis einschließlich 19.06.2018 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen ausgewertet.

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