Aufhebung von 56 Bebauungsplänen, altrechtlichen Plänen, sonstigen Bauvorschriften sowie einer Vorkaufsrechtssatzung

Der Ausschuß für Technik und Umwelt des Gemeinderates der Stadt Weinheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2019 die öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzungen für insgesamt 56 Bebauungspläne, altrechtliche Pläne, sonstige Bauvorschriften sowie einer Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.

Die jeweiligen Geltungsbereiche der Bebauungspläne sowie die mit der Aufhebung entstehenden planungsrechtlichen Situationen sind in den nachfolgend eingestellten Dokumenten für jeden Einzelfall dargestellt.

Verfahrensstand

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 17.09.2019 bis einschließlich 31.10.2019 statt.

Anschrift

Stadt Weinheim
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69469 Weinheim

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