17. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd"
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 22.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/02-18 für den Bereich „Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach Süd“ und die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd“ beschlossen.
Der räumliche Umgriff (Teilfläche 1) der Änderung wird begrenzt durch die südliche Bebauung des Ortsteils Sulzbachs im Norden, die Nördliche Bergstraße (B3) im Osten, Landwirtschaftsflächen im Süden und das Gebiet Dornäcker im Westen. Der räumliche Umgriff (Teilfläche 2) der Änderung wird begrenzt durch das Gebiet Dornäcker sowie durch Landwirtschaftsflächen im Norden, dem Schleimweg im Osten, Landwirtschaftsflächen im Süden sowie der Bahnlinie im Westen. Der betreffende Bereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Mit der Aufstellung 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes zu schaffen.