Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis

Zur Verbesserung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung haben sich gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) 14 Städte und Gemeinden des nördlichen Rhein-Neckar-Kreises zusammengeschlossen, um den gemeinsamen Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis zu bilden. Der neue Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle in Weinheim nahm offiziell zum 01.01.2023 seine Arbeit auf und übernimmt seither alle Aufgaben, die vorher bei den einzelnen Gemeinden lagen.

Der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis ist ein selbstständiges Kollegialorgan unabhängiger Gutachter. Er ist weisungsunabhängig und nicht Teil der Stadt-/Gemeindeverwaltungen für deren Bereich er gebildet wurde. Der Gutachterausschuss unterliegt hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben ausschließlich der Fach- und Rechtsaufsicht des Landes.

Die Beteiligten des Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis sind (in alphabethischer Reihenfolge):