Erhaltungssatzung „Ludwigsviertel
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Ludwigsviertel“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 0,66 ha und umfasst die Bebauung auf beiden Seiten der Ludwigstraße zwischen der Bergstraße (B 3) und der Straße Am Hauptbahnhof. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Ludwigsviertel“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.