Erhaltungssatzung „Stadterweiterung der 1920er und 30er-Jahre“
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Stadterweiterung der 1920er und 30er-Jahre“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 1,39 ha und umfasst im Wesentlichen die Bebauung auf beiden Seiten der Roonstraße sowie auf der westlichen Seite der Albert-Ludwig-Grimm-Straße zwischen Moltkestraße und Kopernikusstraße. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Stadterweiterung der 1920er und 30er-Jahre“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.