Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Nord“

Übersichtskarte Erhaltungssatzung Steinwegviertel Nord

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Nord“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 0,89 ha umfasst im Wesentlichen die Bebauung an der Westseite der Hauptstraße zwischen Friedrichstraße und Bahnhofstraße sowie zwei angrenzende Gebäude auf der Nordseite der Bahnhofstraße. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
 
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Nord“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.

Verfahrensstand

Der Entwurf der Erhaltungssatzung wurde am 08.12.2021 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022 findet die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Aufstellungsverfahren der Erhaltungssatzung „Steinwegviertel Nord“ statt.