Bebauungsplan Nr.1/02-19 für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/Viernheimer Straße"

Uebersicht Geltungsbereich

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 30.11.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/02-19 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/ Viernheimer Straße" beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Im Osten von einem gemischt genutzten Gebäude im Bereich Bahntrasse/Mannheimer Straße und einem Wohngebäude in der Viernheimer Straße,

Im Norden von der Viernheimer Straße und Wohngebäuden in der Viernheimer Straße,

Im Westen vom städtischen Parkplatz und einem Wohngebäude in der Viernheimer Straße,

Im Süden von der Mannheimer Straße.

Verfahrensstand

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften wurde am 12.11.2025 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt.
In der Zeit vom 02.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

vom 02.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

HINWEIS: Die nachfolgenden Informationen sind nur bis einschließlich 09.01.2026 hier einsehbar.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorentwurf der zugehörigen Begründung können in der Stadtbibliothek (Ausleihbereich, Erdgeschoss), Luisenstraße 5/1, 69469 Weinheim, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Sie können auch auf dieser Seite unten eingesehen und heruntergeladen werden.

Weitergehende Auskünfte zum Bebauungsplan werden unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 212 bzw. - 367 erteilt.

Es besteht die Möglichkeit einer telefonischen Erörterung der Planunterlagen durch das Amt für Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 06201/82 -  212 bzw. - 367.

Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie können dem Amt für Stadtentwicklung schriftlich, auch elektronisch oder in sonstiger Weise mitgeteilt oder - nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06201/82 - 212 bzw. - 367 zur Niederschrift gegeben sowie online (über den nachfolgenden Button "Online-Formular") mitgeteilt werden.


Hier können Sie die Planunterlagen herunterladen:

Vorhaben- und Erschließungsplanung Vorentwurf (1,2 MB)

Vorentwurf Bebauungsplan Planteil (1,4 MB)

Vorentwurf Bebauungsplan, Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (198 KB)

Vorentwurf Bebauungsplan Begründung (871 KB)

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG (424 KB)

Verkehrsuntersuchung, Vorabzug (1,7 MB)

Schalltechnisches Gutachten, Vorentwurf (3,8 MB)

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag, Fassung zur frühzeitigen Beteiligung (2,3 MB)

Baugrund- und Bodenuntersuchung, Vorab-Bericht (4,1 MB)