Bebauungsplan Nr. 5/04-22 für den Bereich "Odenwaldstraße Nord"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 23.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/04-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,58 ha und wird begrenzt durch Landwirtschaftsflächen nach Norden, Nordwesten und Osten sowie Wohnbebauung und Gewerbe nach Süden und Südwesten. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnhäusern zu schaffen.
Verfahrensstand
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 23.11.2022 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 16.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)vom 16.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025
HINWEIS: Die nachfolgenden Informationen sind nur bis einschließlich 17.10.2025 hier einsehbar.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5/04-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" sowie der Vorentwurf der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht können in der Stadtbibliothek (Ausleihbereich, Erdgeschoss), Luisenstraße 5/1, 69469 Weinheim, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie können auch auf dieser Seite unten eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Planunterlagen können in dem genannten Zeitraum auch in der Verwaltungsstelle Rippenweier zu den dort üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Weitergehende Auskünfte zum Bebauungsplan werden unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 247 bzw. - 367 erteilt.
Gelegenheit zur Erörterung der Planung besteht im Rathaus Weinheim, Obertorstraße 9, Eingang D, Amt für Stadtentwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06201 / 82 - 247 bzw. - 367 wird gebeten.
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie können zur Niederschrift gegeben werden oder schriftlich auf dem Postweg sowie online (über den nachfolgenden Button "Online-Formular") mitgeteilt werden.