Stadtarchiv Weinheim

Benutzung - Meldekartei / Familienforschung

Meldekartei

Das Stadtarchiv verwahrt die Meldekarteien aus dem Zeitraum 1905-1986. Aus diesen Unterlagen erteilen wir Auskünfte zur Familienforschung, zu Renten-, Erbschafts- und privaten Angelegenheiten.
Aus Datenschutzgründen sind die Meldekarteien nur den Archivmitarbeiterinnen zugänglich. Anfragen werden im Rahmen des Meldegesetzes und des Landesarchivgesetzes beantwortet.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen nur schriftlich per Post oder E-Mail an das Stadtarchiv mit Angabe Ihrer Adresse.
 
Bitte teilen Sie alle Ihnen vorliegenden Daten zur Person mit, wie Familienname, Geburtsname, Vorname, Lebensdaten; bei verheirateten Frauen bitte auch Angaben zum Ehemann.
Geben Sie bitte auch die Ihnen bekannten Adressen in Weinheim oder den Ortsteilen an, sowie den Zeitraum, in dem die Person in Weinheim oder den Ortsteilen gelebt hat.
 
Anfragen zur Meldekartei außer Rentenangelegenheiten sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die Gebühr beträgt zur Zeit 12,- Euro je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit.

Unterlagen zur Familienforschung

Kirchenbücher

Das Stadtarchiv Weinheim verwahrt Mikrofilme der Kirchenbücher aus den Weinheimer Kirchengemeinden:

Reformierte Altstadtgemeinde 1693 - 1821
Reformierte Stadtgemeinde 1651 - 1821
Lutherische Gemeinde 1686 - 1821
Evangelische Altstadtgemeinde 1821 - 1869
Evangelische Stadtgemeinde 1821 - 1869
Katholische Gemeinde 1722 - 1900
Israelitische Gemeinde 1811 - 1869

Zur einfacheren Nutzung dieser Mikrofilme erstellte Werner Strauß Transkriptionen und Register der reformierten, lutherischen und evangelischen Kirchenbücher sowie Transkriptionen von Einträgen in den Grundbüchern, Nahrungszetteln, Eheverträge und Testamente.

Im Nachlass von Hans Peter Herpel befinden sich Karteien und Ausarbeitungen (Ahnentafeln, Stammtafeln, etc.) zu zahlreichen Weinheimer Familien sowie Register zu den Eheverträgen, Testamenten und katholischen Kirchenbüchern.

Für den Zeitraum 1811-1870 liegen Standesbücher als Duplikate der Kirchenbücher im Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 390. Sie stehen auch im Internet zur Online-Recherche zur Verfügung.

Standesamtsunterlagen
Zivile Standesamtunterlagen in Deutschland werden seit 1870 bzw. 1876 geführt.
Mit dem 01.01.2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft; demnach unterliegen die Personenstandsregister und die dazugehörigen Beilagen nun Fristen, nach deren Ablauf sie Archivgut werden.
Urkunden werden aus dem Archivgut nicht mehr erstellt, sondern lediglich einfache oder beglaubigte Kopien.
Die Fristen:

Geburtsregister 110 Jahre
Heiratsregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre