Beratende Ausschüsse

Zu seiner Entlastung bildet der Gemeinderat zahlenmäßig kleinere Arbeitsgremien, die sogenannten gemeinderätlichen Ausschüsse. Dabei sind beschließende (mit Sachentscheidungszuständigkeit) und beratende Ausschüsse zu unterscheiden.
 
Neben den Gemeinderatsmitgliedern gehören den Ausschüssen teilweise auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an. Diese Personen werden von den Parteien und Wählervereinigungen, Wirtschaftsverbänden, kulturellen, sozialen und anderen Institutionen dem Gemeinderat zur Wahl vorgeschlagen und sollen der Arbeit in den Ausschüssen weitere Impulse verleihen.
 
Folgende beratende Ausschüsse werden als ständige Ausschüsse gebildet:

  1. der Friedhofsausschuss für Angelegenheiten des Bestattungswesens; er hat 13 Mitglieder, davon mindestens 7 Mitglieder des Gemeinderates und bis zu 6 sachkundige Einwohner/innen.
  2. der Land- und Forstwirtschaftsausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft sowie der Landschaftspflege; er hat 13 Mitglieder, davon mindestens
    7 Mitglieder des Gemeinderates und bis zu 6 sachkundige Einwohner/innen.
  3. der Kulturausschuss für Angelegenheiten der Kulturpflege ohne das Schulwesen, für Angelegenheiten städtisch geförderter kultureller Institutionen, die Pflege des historischen Stadtbildes und des Denkmalschutzes; er hat 13 Mitglieder, davon mindestens 7 Mitglieder des Gemeinderates und bis zu 6 sachkundige Einwohner/innen.
  4. der Grundstücks- und Wohnungsausschuss für Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs und des städt. Haus- und Grundbesitzes; er hat 13 Mitglieder aus den Reihen des Gemeinderates.
  5. der Ausschuss für soziale Angelegenheiten für Belange der älteren Generation, von Familien und Ausländer/innen, die bessere Integration von Behinderten und allgemeine soziale Fragen. Er hat folgende Zusammensetzung:
    1. 13 Stadträte und Stadträtinnen
    2. 1 Senior/in (über 60 Jahre) auf Vorschlag des Stadtseniorenrats
    3. 1 Behinderter auf Vorschlag der Behindertenverbände
    4. 1 Vertreter/innen der örtlichen gemeinnützigen Hilfsdienste
    5. 1 Ausländer/in auf Vorschlag des Koordinierungskreises für Ausländerfragen
    6. 6 sonstige in der Sozialarbeit erfahrene Personen auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen (je Fraktion eine Person)
  6. der Personalausschuss zur Beratung von wesentlichen Personalmaßnahmen und längerfristigen Perspektiven der Personalpolitik; er hat 13 Mitglieder aus den Reihen des Gemeinderates
     
  7. der Ausschuss für Sport und Freizeit für Angelegenheiten des Sports, der Sportförderung und der Freizeitgestaltung; er hat 13 Mitglieder, davon mindestens 7 Mitglieder des Gemeinderates und bis zu 5 sachkundige Einwohner/innen.
     
  8. der Ehrungsausschuss; Mitglieder sind der Oberbürgermeister als Vorsitzender sowie
    2 Mitglieder jeder Gemeinderatsfraktion
     
  9. der Internationale Ausschuss zu Fragen, die das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern in Weinheim, insbesondere die Integration der in Weinheim lebenden Ausländerinnen und Ausländer betreffen. Er hat folgende Zusammensetzung:
     
    1. 13 Stadträte und Stadträtinnen
    2. 7 Ausländer/innen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
    3. 2 Vertreter/innen der Kirchen und Glaubensgemeinschaften
    4. 1 Vertreter/in des Arbeitskreis Asyl
    5. 1 Vertreter/in von Integration Central
    6. 1 Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände
  10. der  Ausschuss für Digitale Angelegenheiten  zur Begleitung der Digitalisierung  von Arbeitsprozessen : er hat 13 Mitglieder, davon mindestens 7 Mitglieder des Gemeinderats und bis zu 6 sachkundige Einwohner/innen.

Vorsitzender ist jeweils der Oberbürgermeister, der den Vorsitz allgemein oder im Einzelfall dem Ersten Bürgermeister oder einem Stadtrat übertragen kann.