Bebauungsplan Nr. 3/03-13 "Zwischen Nördlicher Bergstraße und Frankengasse"

Geltungsbereich des Bebauungsplans


Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 19.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans 3/03-13 für den Bereich "Zwischen Nördlicher Bergstraße und Frankengasse" sowie für den Bereich "Entlang der Nördlichen Bergstraße zwischen Marienstraße und Bachgasse" eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen, die seit 22.06.2013 rechtskräftig ist.

Planungsziel des Bebauungsplans ist die Sicherung eines geeigneten Bereiches in zentraler Lage von Sulzbach für eine Nutzung als Lebensmittelmarkt durch die Ausweisung eines "Sondergebietes für Einzelhandel". Damit soll die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs in Sulzbach künftig gesichert werden. Des Weiteren soll für den hinteren Bereich ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, was dem heutigen Bestand der Nutzungen innerhalb dieses Bereiches entspricht.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortsmitte (gegenüber des Rathauses), im Südwesten des Stadtteils Sulzbach und wird begrenzt durch die Nördliche Bergstraße (B 3) im Westen, die Marienstraße im Norden, die Frankengasse im Osten sowie die Bachgasse im Süden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 6.720 m² und umfasst die Flurstücke mit den Nummern 22, 23, 24, 25, 26, 27/1, 27/2, 27/3, 28/1, 28, 29/1, 29, 30, 31, 32, 33, 34 und 38 in der Gemarkung Sulzbach.

Verfahrensstand

Derzeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Danach findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.