Visumsverlängerung

Ein von der deutschen Auslandsvertretung erteiltes Visum zu Besuchszwecken kann von der Ausländerbehörde nur in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von maximal drei Monaten verlängert werden. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist grundsätzlich nicht möglich und darf nur in Einzelfällen bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Grundes erfolgen.
Je nach Fallgestaltung beträgt die Gebühr 30,- bzw. 60,- EUR.