Regelungen zu Versickerungsanlagen

Eine Versickerungsanlage ist eine abwassertechnische Anlage, mit deren Hilfe Niederschlag zurückgehalten und auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht wird. Üblicherweise handelt es sich hier um Systeme, die auf Mulden, Rigolen oder Sickerschächten basieren. Von Bedeutung für die Leistungsfähigkeit dieser Anlagen sind besonders das Rückhaltevolumen und die Durchlässigkeit des vorhandenen Bodens.

Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Abfluss oder mit Notüberlauf in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, werden mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt.

Beispiel: Eine mit Ziegeln gedeckte Dachfläche von 100 m² ist an eine Sickermulde mit Überlauf in den Kanal angeschlossen. Bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird dadurch nur eine Fläche von 30 m² berücksichtigt.

Bitte beachten Sie:
Die Versickerungsanlage muss dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Arbeitsblatt der ATV-DVWK A 138, [ATV-DVWK= Abwassertechnische Vereinigung - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.]) und der Untergrund muss die Aufnahme und Ableitung des Oberflächenwassers ermöglichen ohne die Nachbargrundstücke zu beeinträchtigen.

Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser nur über eine mindestens 30 cm mächtige belebte Bodenschicht erlaubnisfrei ist. Eine unterirdische Versickerung, z.B. über eine Kiespackung oder einen Sickerschacht ist in der Regel aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht zulässig.

Information zur Regenwasserversickerung (110 KB)

Nähere Auskunft über die Möglichkeiten technisch korrekter und umweltschonender Niederschlagswasserentsorgung erteilt das:

Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises
Dr. M. Schuster
Tel.: 06221 / 522 - 13 96
e-mail