Der Personalrat

Der Personalrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Weinheim.
Gewählt wird der Personalrat jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren. Zuletzt hat die Wahl im Frühjahr 2019 stattgefunden.
Die Aufgabenstellung, die Befugnisse und die Möglichkeiten der Einflussnahme des Personalrats richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg (LPVG BW).
Nach diesem Gesetz hat der Personalrat z.B. folgende allgemeine Aufgaben und Pflichten:
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle
- Initiativrecht für die Beantragung von Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen
- Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und eingehalten werden.
- Einsatz für Gleichbehandlung aller Angehörigen der Dienststelle in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten.
- Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Der Vorstand des Personalrats:
Die aktuellen Mitglieder des Personalrats: