Impftermine vergibt nur das Land
Das Kreis-Impfzentrums im Weinheimer Drei-Glocken-Quartier nimmt am 22. Januar seinen Betrieb auf. I
Impftermine vergibt ausschließlich das Land Baden-Württemberg!
Die Stadt weist daher nochmals darauf hin, dass die Zuständigkeit für das Impfzentrum beim Landkreis liegt. Nur dort können Fragen beantwortet und Infos angefordert werden. In diesem Zusammenhang verweist die Stadt auch auf eine gesonderte Mail-Adresse, die das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises zur Fachpersonalunterstützung herausgegeben hat. Sie lautet : Covid19Personal@Rhein-Neckar-Kreis.de.
Das Land Baden-Württemberg hat zu den Kreisimpfzentren ebenfalls Informationen mit FAQs veröffentlicht, diese können eingesehen werden unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/standorte-fuer-kreisimpfzentren-stehen-fest-1/
Impftermine vergibt nur das Land! Weder Stadt noch Landkreis haben hier Zugriff. Dies ist möglich über die Hotline 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de
So genannte Impflinge, die bereits einen Termin für eine COVID-19-Impfung per Telefon-Hotline oder über die Internetseite www.impfterminservice.de vereinbart haben, können über dieses Portal vorab selbst ihre Formulare zur Impfung erstellen. Dies beschleunigt den Registrierungsprozess vor Ort und reduziert somit die Wartezeit.