Bebauungsplan Nr. 1/01-19 für den Bereich "Markuskirchenareal"

Übersichtsplan Markuskirchenareal

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 06.05.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/01-19 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Markuskirchenareal"  beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,36 ha und wird begrenzt durch den Birkenweg im Norden, die Ahornstraße im Süden, den Hainbuchenweg im Westen und den Ulmenweg im Osten. Er umfasst die Flurstücke Nummern 10921 und 10921/1 in der Gemarkung Weinheim. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich "Markuskirchenareal" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, einerseits die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Zulassung einer Kindertagesstätte, eines Gemeindehauses und eines Pfarramts zu schaffen. Andererseits erfolgt die planungsrechtliche Sicherung der denkmalgeschützten Kirchengebäude (Markuskirche und Markusturm), wobei auch ein Neubau des Kirchturms mit Aufstockung ermöglicht wird. Ziel ist es außerdem, die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu ermöglichen und sicherzustellen.

Verfahrensstand

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde am 04.11.2020 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderates gebilligt. In der Zeit vom 17.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 fand die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet.

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