Bebauungsplan Nr. 1/04-06-b für den Bereich "Bergstraße/Langmaasweg, 2. Änderung"
Der Bebauungsplan Nr. 1/04-06-b mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Bergstraße/Langmaasweg, 2. Änderung" wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 13,6 ha und wird begrenzt durch die Bahnlinie Frankfurt – Heidelberg im Westen, der B 38 im Norden, der B 3 im Osten und dem Langmaasweg im Süden. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Bergstraße/Langmaasweg, 2. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim weiterhin das Ziel, ein Gewerbegebiet zu entwickeln und dadurch zusätzliche gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet bereit zu stellen. Ziel und Zweck der zweiten Bebauungsplanänderung ist es lediglich, den Sachverhalten, die sich im Zuge der Planumsetzung ergeben haben, bauplanungsrechtlich Rechnung zu tragen.
Verfahrensstand
In der Zeit vom 15.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 findet die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der Entwürfe des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung statt.