Erhaltungssatzung „Untere Hauptstraße“

Übersichtskarte Erhaltungssatzung Untere Hauptstraße

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Domhofbezirk“ beschlossen. Im Zuge der Beschlussfassung in der ATUS-Sitzung am 08.12.2021 wurde der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung in „Untere Hauptstraße“ umbenannt.

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 1,56 ha und umfasst im Wesentlichen die Grundstücke auf beiden Seiten der Hauptstraße zwischen der Friedrichstraße und der Grundelbachstraße. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Untere Hauptstraße“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.

Verfahrensstand

Der Entwurf der Erhaltungssatzung wurde am 08.12.2021 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022 findet die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Aufstellungsverfahren der Erhaltungssatzung „Untere Hauptstraße“ statt.

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