Erhaltungssatzung „Gerberbachviertel“
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Gerberbachviertel“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 10,71 ha und wird begrenzt im Norden durch die Rote Turmstraße, Grabengasse und das Mühlgässchen, im Osten durch die Grundelbachstraße sowie im Süden und Westen durch den Schlosspark bzw. die angrenzenden unbebauten Bereiche. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung „Gerberbachviertel“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die städtebauliche Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.