„Gestaltungssatzung für die Weinheimer Innenstadt“
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 21.04.2021 die Aufstellung der „Gestaltungssatzung für die Weinheimer Innenstadt“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung hat eine Größe von ca. 69,62 ha und wird begrenzt im Norden durch die Weschnitz, im Osten in weiten Teilen durch die Grundelbachstraße, wobei auch die Bebauung am Mühlweg und die Bebauung des Wachenbergs innerhalb des Geltungsbereichs liegen. Im Süden durch den Schlosspark bzw. die angrenzenden unbebauten Bereiche, die Rote-Turm-Straße, die Albert-Ludwig-Grimm-Straße und die Kopernikusstraße sowie im Westen durch die Bergstraße (B 3), wobei die Bebauung an der Ludwigstraße auch innerhalb des Geltungsbereichs liegt. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung der „Gestaltungssatzung für die Weinheimer Innenstadt“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, eine auf heutige Rahmenbedingungen abgestimmte und dem tatsächlichen Bestand angemessene Satzung zu erlassen, die u. a. auf die Gestaltung des Weinheimer Ortsbildes abzielt.