Gewässerschau am Mühlbach

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungs-last, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Weinheim ist auf ihrem Gebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Mühlbach. Deshalb führt die Stadt Weinheim am 04.11.2025 gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entlang dem Mühlbach eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können   u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wasser-gefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadtverwaltung Weinheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden sie sich bitte an die Stadt Weinheim, Herr Lippmann; Tel. 06201/82 356.
 

(Erstellt am 03. November 2025)

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