Die Briefwahl macht keine Pause
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Das gilt im Moment in Weinheim, wo seit Sonntagabend feststeht, dass die Wahl zum neuen Oberbürgermeister am 17. Mai in einer Stichwahl entschieden wird.
Wichtig zu wissen:
Weil jede Stimme zählt: Wer noch auf Unterlagen für die OB-Stichwahl wartet, sollte sich beim Wahlamt melden
Das Wahlamt der Stadt Weinheim hat in den vergangenen Tagen unter Hochdruck gearbeitet, um den zweiten Wahlgang zur OB-Wahl am Sonntag, 17. Mai, vorzubereiten.
Florian Schuster, Leiter des Weinheimer Bürgerbüros und Stellvertretender Leiter des Wahlamtes, hat jetzt noch einmal betont, welche Voraussetzungen für eine Stimmabgabe am Sonntag erfüllt sein müssen.
Wichtig zu wissen: Die Wahlbenachrichtigung, die den Wählerinnen und Wählern schon vor dem ersten Wahlgang am 3. Mai zugegangen ist, bezieht sich auch auf die Stichwahl am 17. Mai. Die Wahlbenachrichtigung wurde in den Wahlkabinen dem Wähler für eine eventuelle Stichwahl von den Wahlhelfern vor Ort wieder zurückgegeben.
Wählerinnen und Wähler, die schon vor der Wahl am 3. Mai für beide Wahltage Briefwahl beantragt haben, sollten ihren Wahlschein für den 17. Mai zwischenzeitlich per Post erhalten haben. Sie haben dazu auf dem ersten Wahlscheinantrag ein entsprechendes Feld angekreuzt.
Wer sich für Briefwahl zunächst nur für die Wahl am 3. Mai entschieden hat, sollte mit den Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigung zurückbekommen haben. Er konnte für den 17. Mai entscheiden, ob erneut Briefwahl beantragt will oder am Wahlsonntag vor Ort im Wahllokal wählt. Falls ein Wähler am 3. Mai in einem Wahllokal gewählt hat, am 17. Mai aber per Briefwahl seine Stimme abgeben will, musste er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
Florian Schuster erklärt: „Da wir wegen der Kürze der Zeit eine Verzögerung bei der Postzustellung nicht ganz ausschließen können, bitten wir bei Fragen, das Wahlamt zu kontaktieren.“
Das Briefwahlbüro ist am Freitag, 15. Mai, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Schloss), Eingang D, Obertorstraße 9, von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Fragen werden aber auch telefonisch beantwortet unter 06201 82-530, 06201 82-531 oder 06201 82 561. Oder per Mail an wahlamt@weinheim.de
Das Briefwahlbüro im Rathaus/Schloss hat keine Pause. Es ist am Dienstag, 5. Mai, ab 8 Uhr im Kleinen Sitzungssaal sofort wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr. Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr. Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr. Die Telefonnummern des Briefwahlbüros lauten 06201 82-530 oder 06201 82-531. Das Briefwahlbüro ist auch barrierefrei über einen Lift zu erreichen.
Wichtig zu wissen: Die Wahlbenachrichtigung, die den Wählerinnen und Wählern zugegangen sind, beziehen sich auch auf die Stichwahl am 17. Mai. Die Wahlbenachrichtigung wurde in den Wahlkabinen dem Wähler für eine eventuelle Stichwahl von den Wahlhelfern vor Ort wieder zurückgegeben.
Wählerinnen und Wähler, die schon vor der Wahl am 3. Mai für beide Wahltage Briefwahl beantragt haben, bekommen ihren Wahlschein für den 17. Mai zugeschickt. Sie haben dazu auf dem ersten Wahlscheinantrag ein entsprechendes Feld angekreuzt.
Wer sich für Briefwahl zunächst nur für die Wahl am 3. Mai entschieden hat, erhält mit den Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigung zurück und kann für den 17. Mai entscheiden, ob erneut Briefwahl beantragt werden soll oder am Wahlsonntag vor Ort im Wahllokal gewählt wird.
Falls ein Wähler am 3. Mai in einem Wahllokal gewählt hat, am 17. Mai aber per Briefwahl seine Stimme abgeben will, muss er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Briefwahlunterlagen können per Mail an wahlamt@weinheim.de oder vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim im kleinen Sitzungssaal, Eingang D, Obertorstraße 9 beantragt werden.
Auch das Wählen wird in der Verwaltung zunehmend digitaler. Zur OB-Wahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich auch durch eine so genannte sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Konkret bietet die Stadt die Beantragung eines Wahlscheines per Internet über den einen Link zum Rechenzentrum an. Diesen findet man über das Signet OB-Wahl auf der ersten Seite von www.weinheim.de (links oben).
Direktlink: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08226096
Beim Aufruf des Links erhalten die Wählerinnen und Wähler ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Man kann sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt. Erfasst werden muss nur das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Absender automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend postalisch zugestellt. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet das Wahlamt der Stadt Weinheim, Telefon 06201 82-358 oder 82-561 oder per Mail wahlamt@weinheim.de.
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